Der Ausländerbeirat ist eine von den in Weimar lebenden nicht-deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern nach demokratischen Grundregeln gewählte Vertretung aller ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen. Die Mitglieder des Ausländerbeirates arbeiten innerhalb einer Amtszeit von 5 Jahren ehrenamtlich. In den Ausländerbeirat kann jeder ausländische Mitbürger gewählt werden, welcher eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Weimar hat. Es können außerdem alle volljährigen Deutschen mit Migrationshintergrund in der ersten Generation gewählt werden.